Immer wieder kommt es vor, dass ein Tier, offensichtlich sich
selbst überlassen, am Straßenrand umherirrt. Viele Tiere verunglücken im Straßenverkehr. Während kleine Wildtiere (z.B. Igel, Kröten) meist tot aufgefunden werden, liegen größere Tiere (Katzen, Rehe,
Füchse) nicht selten verletzt am Straßenrand.
Was ist zu tun?
Als Fahrzeugführer ist es meine ethische und
gesetzliche Verpflichtung, mich um ein angefahrenes Tier zu kümmern. Das fordert auch das Tierschutzgesetz. Ein häufiges Motiv, einem Tier nicht zu helfen, ist die eigene Hilflosigkeit. Der
Fahrzeugführer, der ein Tier findet oder selbst ein Tier angefahren hat, weiß nicht, was er tun soll.
Ein Haustier wurde angefahren
Generell gilt: Ruhe bewahren! Panik hilft dem Tier
jetzt nicht. Folgendermaßen sollten Sie vorgehen:
- Unfallstelle absichern, damit kein anderes Fahrzeug in die Unfallstelle
hineinfährt
- Eine Decke ausbreiten
- Das Tier vorsichtig auf die Decke legen
- Ist das Tier bei Bewusstsein: Mit einer Hand das Tier an der Nackenhaut
festhalten; die andere Hand unter das Tier legen. Mit dem Nackengriff verhindert man Abwehrreaktionen des Tieres.
- Ist das Tier ohne Bewusstsein: Beide Hände unter das Tier legen; Kopf stützen;
vorsichtig auf die Decke legen; Zunge herauslagern, Herzmassage (durch mehrmaligen kurzen Druck auf den Brustkorb)
- Anruf bei der Tierhilfe Vierbeiner Erftstadt e.V.: Die Tierhilfe Vierbeiner
Erftstadt e.V. soll sofort die Adresse des nächsten diensthabenden Tierarztes oder einer Tierklinik heraussuchen. Tierkliniken müssen sicherstellen, dass sie 24 Stunden am Tag erreichbar sind (ist
dies nicht der Fall, dürfen sie sich nicht Tierklinik nennen).
Ein Wildtier wurde angefahren
Auch ein Wildtier, etwa ein Fuchs, oder
ein Reh, das angefahren wurde, darf auf keinen Fall unversorgt am Straßenrand zurückgelassen werden. Wildtiere sind in den allermeisten Fällen allerdings so schwer verletzt, dass sie an ihren
Verletzungen sterben oder getötet werden müssen.
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, bei einem
Wildschaden noch vor Ort die Polizei zu informieren. Aber auch eine Person, die den Unfall nicht selbst verursacht hat, sollte nicht wegschauen, sondern handeln.
Die wichtigsten
Schritte:
- Ruhe bewahren! Panik hilft dem Tier nicht.
- Unfallstelle absichern, damit kein anderes Fahrzeug in die Unfallstelle
hineinfährt (Warndreieck, Warnblinker, Warnweste)
- Anruf bei der Polizei oder Feuerwehr: Angaben zur Unfallstelle. Wichtig:
Verlassen Sie die Unfallstelle nicht bis die Rettungskräfte (wir) oder der Jagdausübungsberechtigte tatsächlich eingetroffen sind und teilen Sie dies den Rettungskräften bei Ihrem ersten Anruf gleich
mit. Damit schließen Sie aus, dass das Tier womöglich stundenlang an der Unfallstelle liegen bleibt. Sollte auch nach einer halben Stunde noch Niemand am Unfallort eingetroffen sein, rufen Sie erneut
bei den Rettungskräften an. Stellen Sie sicher, dass wirklich jemand in angemessener Zeit an der Unfallstelle eintrifft.
- Bei verletzten Füchsen oder Rehen: Halten Sie Abstand zu den Tieren, bis
professionelle Hilfe eintrifft. Verletzte Füchse oder Rehe können sehr wehrhaft und unberechenbar sein und den Finder ggf. gefährden.
Wichtige Telefonnummern:
- Tierhilfe Vierbeiner
Erftstadt e.V. 02235 / 401 99 19
- Polizei/ Notruf:
110
- Feuerwehr/Rettungsdienst: 112
- Ordungsamt Erftstadt
02235/409605