Immer wieder kommt es vor, dass ein Tier, offensichtlich sich selbst überlassen, am Straßenrand umherirrt. Viele Tiere verunglücken im Straßenverkehr. Während kleine Wildtiere (z.B. Igel, Kröten) meist tot aufgefunden werden, liegen größere Tiere (Katzen, Rehe, Füchse) nicht selten verletzt am Straßenrand.


Was ist zu tun?

Als Fahrzeugführer ist es meine ethische und gesetzliche Verpflichtung, mich um ein angefahrenes Tier zu kümmern. Das fordert auch das Tierschutzgesetz. Ein häufiges Motiv, einem Tier nicht zu helfen, ist die eigene Hilflosigkeit. Der Fahrzeugführer, der ein Tier findet oder selbst ein Tier angefahren hat, weiß nicht, was er tun soll.

Ein Haustier wurde angefahren

Generell gilt: Ruhe bewahren! Panik hilft dem Tier jetzt nicht. Folgendermaßen sollten Sie vorgehen:

  • Unfallstelle absichern, damit kein anderes Fahrzeug in die Unfallstelle hineinfährt
  • Eine Decke ausbreiten
  • Das Tier vorsichtig auf die Decke legen
  • Ist das Tier bei Bewusstsein: Mit einer Hand das Tier an der Nackenhaut festhalten; die andere Hand unter das Tier legen. Mit dem Nackengriff verhindert man Abwehrreaktionen des Tieres.
  • Ist das Tier ohne Bewusstsein: Beide Hände unter das Tier legen; Kopf stützen; vorsichtig auf die Decke legen; Zunge herauslagern, Herzmassage (durch mehrmaligen kurzen Druck auf den Brustkorb)
  • Anruf bei der Tierhilfe Vierbeiner Erftstadt e.V.: Die Tierhilfe Vierbeiner Erftstadt e.V. soll sofort die Adresse des nächsten diensthabenden Tierarztes oder einer Tierklinik heraussuchen. Tierkliniken müssen sicherstellen, dass sie 24 Stunden am Tag erreichbar sind (ist dies nicht der Fall, dürfen sie sich nicht Tierklinik nennen).

Ein Wildtier wurde angefahren

Auch ein Wildtier, etwa ein Fuchs, oder ein Reh, das angefahren wurde, darf auf keinen Fall unversorgt am Straßenrand zurückgelassen werden. Wildtiere sind in den allermeisten Fällen allerdings so schwer verletzt, dass sie an ihren Verletzungen sterben oder getötet werden müssen. 
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, bei einem Wildschaden noch vor Ort die Polizei zu informieren. Aber auch eine Person, die den Unfall nicht selbst verursacht hat, sollte nicht wegschauen, sondern handeln.

Die wichtigsten Schritte:

  • Ruhe bewahren! Panik hilft dem Tier nicht.
  • Unfallstelle absichern, damit kein anderes Fahrzeug in die Unfallstelle hineinfährt (Warndreieck, Warnblinker, Warnweste)
  • Anruf bei der Polizei oder Feuerwehr: Angaben zur Unfallstelle. Wichtig: Verlassen Sie die Unfallstelle nicht bis die Rettungskräfte (wir) oder der Jagdausübungsberechtigte tatsächlich eingetroffen sind und teilen Sie dies den Rettungskräften bei Ihrem ersten Anruf gleich mit. Damit schließen Sie aus, dass das Tier womöglich stundenlang an der Unfallstelle liegen bleibt. Sollte auch nach einer halben Stunde noch Niemand am Unfallort eingetroffen sein, rufen Sie erneut bei den Rettungskräften an. Stellen Sie sicher, dass wirklich jemand in angemessener Zeit an der Unfallstelle eintrifft.
  • Bei verletzten Füchsen oder Rehen: Halten Sie Abstand zu den Tieren, bis professionelle Hilfe eintrifft. Verletzte Füchse oder Rehe können sehr wehrhaft und unberechenbar sein und den Finder ggf. gefährden.


Wichtige Telefonnummern:

  • Tierhilfe Vierbeiner Erftstadt e.V. 02235 / 401 99 19
  • Polizei/ Notruf: 110
  • Feuerwehr/Rettungsdienst: 112
  • Ordungsamt Erftstadt 02235/409605

 

Tierhilfe Vierbeiner Erftstadt e.V.

info@tierhilfe-vierbeiner-erftstadt.de

Rufen Sie einfach an unter

 

02235 / 401 99 19

 

Druckversion | Sitemap
Unser Spendenkonto: Tierhilfe Vierbeiner Erftstadt e.V. Kreissparkasse Köln BLZ: 37050299 Kontonummer: 194277338 IBAN DE76 3705 0299 0194 2773 38 BIC: COKSDE33XXX